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   VGH Bayern, 02.05.2012 - 20 ZB 11.2848   

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VGH Bayern, 02.05.2012 - 20 ZB 11.2848 (https://dejure.org/2012,13710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.05.2012 - 20 ZB 11.2848 (https://dejure.org/2012,13710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 20 ZB 11.2848 (https://dejure.org/2012,13710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Herstellungsbeitrag zur EntwässerungseinrichtungZur räumlichen Deckungsgleichheit von EWS und BGS/EWS;Keine Verletzung des Gleichheitssatzes durch "Schlussstrichtheorie";Zur Einmaligkeit der Beitragserhebung bei neu entstandener Anlage;Keine Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 774
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 07.02.2012 - 20 ZB 11.2948

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Herstellungsbeitrag für öffentliche

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 20 ZB 11.2848
    Soweit der Kläger diese Thematik erörtert, hat der Senat in langjähriger ständiger Rechtsprechung erkannt, dass der Satzungsgeber bestandskräftig gewordene Beitragsheranziehungen nach früherem nichtigen Satzungsrecht als abgeschlossen betrachten und das neue gültige Satzungsrecht nur für künftige Bescheiderlasse anwenden darf (z.B. Senatsurteil vom 6.7.2010 Az. 20 B 10.121 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, auch Beschluss vom 7.2.2012 Az. 20 ZB 11.2948, sog. "Schlussstrichtheorie").

    Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 GG hat der Kläger keinen eventuellen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. Senatsbeschluss vom 7.2.2012 Az. 20 ZB 11.2948).

  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 23 N 05.3090

    Umwandlung eines Zweckverbandes vom "Innenverband" zum "Außenverband" -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 20 ZB 11.2848
    Eine solche andere Anlage ist nämlich - unabhängig von etwaigen Neubaumaßnahmen oder dem Wechsel des Einrichtungsträgers - dadurch gegeben, dass infolge der Eingliederung der Gemeinde ... in die Beklagte eine andere Anlage entstand, für die ihrerseits ein Herstellungsbeitrag (erstmalig) erhoben werden kann (vgl. Senatsurteil vom 29.6.2008 Az. 23 N 05.3090, vom 19.5.2010 BayVBl. 2011, 116 und vom 4.8.2010 Az. 20 BV 09.2923).
  • VGH Bayern, 19.05.2010 - 20 N 09.3077

    Beitragssatzung für die Verbesserung der Entwässerungseinrichtung der Stadt

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 20 ZB 11.2848
    Eine solche andere Anlage ist nämlich - unabhängig von etwaigen Neubaumaßnahmen oder dem Wechsel des Einrichtungsträgers - dadurch gegeben, dass infolge der Eingliederung der Gemeinde ... in die Beklagte eine andere Anlage entstand, für die ihrerseits ein Herstellungsbeitrag (erstmalig) erhoben werden kann (vgl. Senatsurteil vom 29.6.2008 Az. 23 N 05.3090, vom 19.5.2010 BayVBl. 2011, 116 und vom 4.8.2010 Az. 20 BV 09.2923).
  • VGH Bayern, 02.08.2006 - 23 ZB 06.643
    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 20 ZB 11.2848
    Der Senat hat bereits in seinen Beschlüssen vom 27. Juli 2007 GK 2008 Nr. 68 und vom 2. August 2006 Az. 23 ZB 06.643 betont, dass ein fehlerhafter Vollzug einer Beitragssatzung gegenüber anderen Grundstückseigentümern im Gemeindegebiet den zu einem Beitrag herangezogenen Kläger nicht in dessen Rechten verletzt.
  • VGH Bayern, 04.08.2010 - 20 BV 09.2923

    Keine sofortige volle Ausgleichspflicht des neuen Trägers einer neugebildeten

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 20 ZB 11.2848
    Eine solche andere Anlage ist nämlich - unabhängig von etwaigen Neubaumaßnahmen oder dem Wechsel des Einrichtungsträgers - dadurch gegeben, dass infolge der Eingliederung der Gemeinde ... in die Beklagte eine andere Anlage entstand, für die ihrerseits ein Herstellungsbeitrag (erstmalig) erhoben werden kann (vgl. Senatsurteil vom 29.6.2008 Az. 23 N 05.3090, vom 19.5.2010 BayVBl. 2011, 116 und vom 4.8.2010 Az. 20 BV 09.2923).
  • VGH Bayern, 06.07.2010 - 20 B 10.121

    Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Einberufung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 20 ZB 11.2848
    Soweit der Kläger diese Thematik erörtert, hat der Senat in langjähriger ständiger Rechtsprechung erkannt, dass der Satzungsgeber bestandskräftig gewordene Beitragsheranziehungen nach früherem nichtigen Satzungsrecht als abgeschlossen betrachten und das neue gültige Satzungsrecht nur für künftige Bescheiderlasse anwenden darf (z.B. Senatsurteil vom 6.7.2010 Az. 20 B 10.121 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, auch Beschluss vom 7.2.2012 Az. 20 ZB 11.2948, sog. "Schlussstrichtheorie").
  • VGH Bayern, 28.01.1999 - 23 B 97.1150
    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 20 ZB 11.2848
    Insbesondere ist es nicht ersichtlich, dass der örtliche Geltungsbereich der BGS/EWS gegenüber dem der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Scheßlitz - Entwässerungssatzung - vom 19. Dezember 2006 (EWS) im Widerspruch steht oder doch Unklarheiten aufweist, die die der Beitragspflicht unterworfenen Grundstücke nicht hinreichend sicher erkennen ließen, was in der Tat der Wirksamkeit der Abgabensatzung und damit einer Beitragspflicht des Klägers für sein Grundstück entgegenstünde (so schon Senatsurteil vom 4.3.1988 Az. 23 B 87.1700; Senatsurteil vom 28.1.1999 Az. 23 B 97.1150).
  • VGH Bayern, 16.04.1998 - 23 N 94.546
    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 20 ZB 11.2848
    Hierbei handelt es sich auch nicht um eine Veränderung der bereits für die Anlage der Gemeinde ... entstandenen Beitragsschuld, deren Veränderung nach Meinung des Klägers nach dem Urteil vom 16. April 1998 Az. 23 N 94.546 unzulässig wäre.
  • VG München, 04.12.2014 - M 10 K 14.1482

    Abwasserbeseitigungseinrichtung, Entwässerungssatzung, Neues Satzungsrecht,

    Damit ist - auch in Zusammenschau mit § 1 Abs. 2 EWS 1997 - eindeutig gesagt, dass die Beitragstatbestände des § 2 BGS/EWS für alle von ihnen erfassten Grundstücke im Gebiet der Beklagten gelten (BayVGH, B.v. 2.5.2012 - 20 ZB 11.2848 - juris Rn. 5; B.v. 25.7.2008 - 20 B 08.1405 - juris Rn. 5).

    Es ist geradezu wesensmäßig und wohl auch Zielsetzung für eine Norm, dass sie aufgrund ihres Regelungsfeldes nur dort Wirkung zeigen kann, wo von ihr erfasste Sachverhalte inmitten stehen (BayVGH, B.v. 2.5.2012 - a.a.O).

    Auf die Fortgeltung der EWS "..." 1997 im übrigen Gemeindegebiet dürfte dies keinen Einfluss gehabt haben; beide Satzungen galten örtlich überall jeweils da, wo die jeweilige Anlage den im jeweiligen § 2 BGS/EWS angeführten Bezug zu einem Grundstück hatte, also jeweils für die Grundstücke, die an die jeweilige rechtlich und tatsächlich selbständige Einrichtung angeschlossen waren (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2012 - a.a.O.).

  • VG Cottbus, 24.10.2016 - 6 K 922/14

    Kommunalrecht: Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG hat der Bürger keinen eventuellen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (so bereits BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - IV C 134.68 -, ZMR 1971 S. 66 und Beschluss vom 11. Juni 1986 - 8 B 16.86 -, KStZ 1986 S. 191; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 9 S 75.12 -, juris Rn. 23; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 20 ZB 11.2848 -, juris; Beschluss vom 7. Februar 2012 - 20 ZB 11.2948 -, juris; Beschluss vom 2. August 2006 - 23 ZB 06.643 -, juris; Beschlüsse der Kammer vom 6. Juli 2010 - VG 6 L 65/10 -, juris Rn. 15 und vom 8. Mai 2013 - 6 L 328/12 -, juris Rn. 20).
  • VG Cottbus, 08.05.2013 - 6 L 328/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 GG hat der Bürger keinen eventuellen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 20 ZB 11.2848 -, zit. nach juris; Beschluss vom 7. Februar 2012 -20 ZB 11.2948 -, zit. nach juris; Beschluss vom 2. August 2006 - 23 ZB 06.643 -, zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 20 N 13.1016

    Zur rechtlichen Trennung von Wasserversorgungsanlagen bei Notverbund

    Denn durch § 1 Abs. 1 WAS 1992, wonach der Antragsgegner eine Einrichtung zur Wasserversorgung betreibt, ist die Anlage für alle in (den genannten ehemaligen selbständigen Gemeinden) Wegscheid, Meßnerschlag und Thalberg gelegenen und anschließbaren Grundstücke gewidmet (vgl. VGH, B.v. 2.5.2012 Az. 20 ZB 11.2848).
  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 20 N 13.411

    Gebührensatz für Wasser nicht unwirksam

    Denn durch § 1 Abs. 1 WAS 1992, wonach der Antragsgegner eine Einrichtung zur Wasserversorgung in Kasberg betreibt, ist die Anlage für alle in (der ehemaligen selbständigen Gemeinde) Kasberg gelegenen und anschließbaren Grundstücke gewidmet (vgl. VGH, B.v. 2.5.2012 Az. 20 ZB 11.2848).
  • VG Ansbach, 18.05.2020 - AN 19 K 18.00662

    Herstellungsbeiträge für Wasserversorgung und Entwässerung: Nichtigkeit der

    So sind Nichtigkeitsgründe von der Klägerin zwar nicht vorgetragen worden, solche wären aber aufgrund der "Schlussstrichtheorie" des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ohnehin unbeachtlich (BayVGH, B.v.2.5.2012 - 20 ZB 11.2848; BayVGH, B.v.7.2.2012 - 20 ZB 11.2948 - juris).
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